OPTICURA Pensionsmanagement GmbH

Die OPTICURA Pensionsmanagement GmbH, Köln, ist eine Unternehmensberatung für betrieb­li­che Altersversorgung, Gesellschaft zur Einrichtung und Verwaltung von betrieb­li­chen Versorgungswerken, ins­be­son­de­re von Unterstützungskassen, und erstellt ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Gutachten zur betrags­mä­ßi­gen Ermittlung der Rückstellungen für die Unternehmensbilanz.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Überblick

Gutachten

ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Gutachten
nach § 6a EStG, HGB und inter­na­tio­na­len Rechnungslegungsstandards für die Unternehmensbilanz

Beratung

Beratung zu Fragen der Einrichtung, Neuordnung, Durchführung und Bewertung der betrieb­li­chen Altersversorgung

Verwaltung

Einrichtung, Verwaltung und Restrukturierung von betrieb­li­chen Versorgungswerken und Unterstützungskassen

Das Thema der betrieb­li­chen Altersversorgung wird in der Praxis domi­niert von Versicherungsgesellschaften und ihren Vertretern. Der ganz­heit­li­che Beratungsansatz der OPTICURA Pensionsmanagement GmbH hat das Ziel, Versicherungen zur Absicherung von bio­me­tri­schen Risiken wie Tod oder Invalidität in Versorgungswerke der Unternehmen zu inte­grie­ren, wenn dies erfor­der­lich ist. Die Finanzierung der zuge­sag­ten Altersleistungen hin­ge­gen sol­len unter Berücksichtigung unter­neh­mens­po­li­ti­scher Ziele und des kurz‑, mit­tel- und lang­fris­ti­gen Liquiditätsbedarfs des Unternehmens erfol­gen. Dies führt regel­mä­ßig zu einer Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die Umsetzung erfor­dert eine enge Zusammenarbeit zwi­schen dem Arbeitgeber und dem Beratungsunternehmen, wobei der zeit­li­che Aufwand nach der Einrichtungsphase eines betrieb­li­chen Versorgungswerkes sich in einem für den Arbeitgeber ver­tret­ba­ren Rahmen bewegt.

In der Verwaltung set­zen wir auf pro­fes­sio­nel­le und bewähr­te Softwarekonzepte. Wann immer es erfor­der­lich ist, wer­den die­se ergänzt durch eigenst ent­wi­ckel­te Module. Ob wir die Besten auf unse­rem Gebiet sind, müs­sen unse­re Mandanten ent­schei­den, aber wir arbei­ten ste­tig dar­an, bes­ser zu werden.

Pensionskassenzusagen

Pensionskassenzusagen

  • 30.09.2024: Meldefrist, Beitragsbemessungsgrundlage

Für die Meldung der Beitragsbemessungsgrundlage benö­ti­gen zusa­gen­de Unternehmen ein soge­nann­tes Kurztestat. Dieses erhal­ten Sie von dem Versorgungsträger (Pensionskasse). Alternativ kann die Erstellung bei einem exter­nen Dienstleister beauf­tragt werden.

Sie kön­nen uns einen Auftrag zur Übernahme der Meldepflicht des Arbeitgebers nach § 11 BetrAVG ertei­len. In die­sem Fall über­neh­men wir für Sie die jähr­li­chen Meldungen, holen Kurztestate ein und über­neh­men die Kommunikation mit dem PSV aG. Der Auftrag kann auch bei Direktzusagen und im Durchführungsweg Unterstützungskasse erteilt werden.

Für Fragen ste­hen wir Ihnen unter der Rufnummer 02236 30 900 10 zur Verfügung.

Datenschutz

CuraSecure

ab 2022 OPTICURA Portalbereich

Mit unse­rer in Deutschland basier­ten Datencloud ermög­li­chen wir den zen­tra­len, daten­schutz­recht­lich kon­for­men, Datenaustausch zwi­schen unse­ren Mandanten, Partnern und Mitarbeitern.

Ab dem 1. Quartal 2022 haben wir die Möglichkeit zum Datenaustausch und der auf­trags­be­zo­ge­nen Kommunikation erwei­tert. Neukunden und Kunden mit Folgeaufträgen erhal­ten auto­ma­tisch Zugang zum neu­en Portalbereich der OPTICURA. Über die­sen kön­nen Web- oder App-basiert Dateien bereit­ge­stellt wer­den. Aufträge kön­nen inner­halb des Portals bespro­chen werden. 

Im Zuge des­sen haben wir uns ent­schie­den, künf­tig mit Softwaresystemen des bewähr­ten Anbieters Wolters Kluwer ADDISON zu arbeiten.

Aufgrund daten­schutz­recht­li­cher Bedenken bit­ten wir unse­re Kunden kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten per Fax zu übermitteln.

Unser Partner

OPTICURA Institut für Betriebsrentenmanagement GmbH

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