OPTICURA Pensionsmanagement GmbH
Die OPTICURA Pensionsmanagement GmbH, Köln, ist eine Unternehmensberatung für betriebliche Altersversorgung, Gesellschaft zur Einrichtung und Verwaltung von betrieblichen Versorgungswerken, insbesondere von Unterstützungskassen, und erstellt versicherungsmathematische Bewertungen zur betragsmäßigen Ermittlung der Rückstellungen für die Unternehmensbilanz.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Überblick
Gutachten
versicherungsmathematische Bewertungen
nach § 6a EStG, HGB und internationalen Rechnungslegungsstandards für die Unternehmensbilanz
Beratung
Beratung zu allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung
Verwaltung
Einrichtung und Verwaltung von betrieblichen Versorgungswerken und Unterstützungskassen
Das Thema der betrieblichen Altersversorgung wird in der Praxis dominiert von Versicherungsgesellschaften und ihren Vertretern. Der ganzheitliche Beratungsansatz der OPTICURA Pensionsmanagement GmbH hat das Ziel, Versicherungen nur zur Absicherung von biometrischen Risiken wie Tod oder Invalidität in Versorgungswerke der Unternehmen zu integrieren, wenn dies erforderlich scheint. Die Finanzierung der zugesagten Altersleistungen hingegen sollen versicherungsunabhängig erfolgen. Dies führt zu einer Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Umsetzung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Beratungsunternehmen, wobei der zeitliche Aufwand nach der Einrichtungsphase eines betrieblichen Versorgungswerkes sich in einem für den Arbeitgeber vertretbaren Rahmen bewegt.
In der Verwaltung setzen wir auf professionelle und bewährte Softwarekonzepte. Wann immer es erforderlich ist, werden diese ergänzt durch eigenst entwickelte Module. Ob wir die Besten auf unserem Gebiet sind, müssen unsere Mandanten entscheiden, aber wir arbeiten stetig daran, besser zu werden.
Pensionskassenzusagen
neue Fristen 2021
- 31.03.2021: Erstmeldefrist
- 30.09.2021: Meldefrist, Beitragsbemessungsgrundlage
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten eine Zusage im Durchführungsweg Pensionskasse erteilt haben, sollten prüfen, ob sie bereits Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein aG, Köln, (PSVaG) sind. Arbeitgeber, die noch nicht Mitglied im PSVaG sind und deren Pensionskassenzusagen zum 01.01.2021 insolvenzsicherungspflichtig werden, müssen diese innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Beitragspflicht — also bis zum 31.03.2021 — dem PSVaG anzeigen. Dies geschieht über eine Erstmeldung online auf der Homepage des PSVaG oder postalisch.
Bis zum 30.09.2021 muss dann die Beitragebemessungsgrundlage zur Insolvenzsicherung gemeldet werden. Die Meldung ist jährlich vorzunehmen. Ist der Arbeitgeber bereits Mitglied des PSVaG, so sind die aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen ab dem Jahr 2021 in die Meldung der Beitragsbemessungsgrundlage einzubeziehen.
Für die Meldung der Beitragsbemessungsgrundlage benötigen zusagende Unternehmen ein sogenanntes Kurztestat. Dieses erhalten Sie von dem Versorgungsträger (Pensionskasse). Alternativ kann die Erstellung bei einem externen Dienstleister beauftragt werden.
Wir bieten Ihnen an, durch Beauftragung die Meldepflicht des Arbeitgebers nach § 11 BetrAVG zu übernehmen. Sie haben Fragen? Wir informieren Sie unter 02236 30 900 15.
COVID-19: Chancen in der Krise
Liquiditätsreserven aus Durchführungswegen nutzen
Unternehmen brauchen Hilfe
Die Corona-Krise trifft nicht nur die Gesundheit von uns Menschen. Die aktuelle Situation hat auch gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und den Fortbestand von Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen. Das haben Bund und Länder früh erkannt und versprochen, mit Sonderprogrammen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen. Wie gut und wie schnell die Unternehmen durch diese Maßnahmen und den bereitgestellten Fremdkapitalien Hilfe erhalten, hängt nicht zuletzt von den Behörden und Banken ab. Bürgschaften und Kredite können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden, die jedoch grundsätzlich jeden Antrag einzeln prüfen muss. Damit man einen Überbrückungskredit von der KfW bekommt, muss man sich an seine Hausbank oder an eine Förderbank der Bundesländer wenden.
Unternehmen, denen die Insolvenz droht, können den Insolvenzantrag voraussichtlich zunächst aussetzen, sofern das Unternehmen glaubhaft darlegen kann, dass die drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit durch die Corona-Krise ausgelöst wurde und bereits Hilfen beantragt wurden. Darüber hinaus müssen Chancen für die Sanierung des Unternehmens bestehen.
Zusätzlich hat jedes Bundesland seinen eigenen Maßnahmenkatalog geschnürt, um den örtlichen Unternehmen aus der Krise zu helfen.
Unternehmer -
unternehmen selbst etwas
Mehr als 230 Milliarden EUR schlummern in deutschen Unternehmen als Finanzreserven, und nur wenige sind sich bewusst, dass sie hieraus zeitnah Liquidität schöpfen können. Richtig umgesetzt profitieren hiervon Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleichem Maße.
Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bestehende Versorgungszusagen entsprechend umzugestalten, erhalten Arbeitnehmer künftig eine objektiv bessere Altersversorgung. Arbeitgeber können zeitnah mit der so gewonnenen Liquidität zum Fortbestand des Unternehmens beitragen, ohne von der wohlwollenden Entscheidung eines fremden Dritten abhängig zu sein, und ohne dass hieraus Nachteile für den begünstigten Arbeitnehmer entstehen.
Möchten Sie selbst etwas unternehmen?
Unser Partner, das OPTICURA Institut für Betriebsrentenmanagement GmbH, informiert Sie unter +49 2236 30900 14 oder dlammel@opticura.de.
Neu ab September 2020
CuraSecure
Seit September 2020 führen wir Schrittweise unsere neue Datencloud CuraSecure ein.
Mit der in Deutschland basierten Datencloud ermöglichen wir den zentralen, datenschutzrechtlich konformen, Datenaustausch zwischen Mandanten, Partnern und Mitarbeitern der OPTICURA.
Zusätzlich zur Speicherung der Daten in der Cloud können einzelne Dateien über Freigaben in E‑Mails versandt werden, die vom Empfänger verschlüsselt abgerufen werden können. Ein zusätzliches Schutzmerkmal ist die Möglichkeit der Versendung eines Passworts per SMS an den berechtigten Empfänger. Mandanten und Partner, die an uns Daten sicher übersenden möchten, erhalten auf Anfrage per E‑Mail eine Freigabe zum verschlüsselten Upload.