OPTICURA Pensionsmanagement GmbH
Die OPTICURA Pensionsmanagement GmbH, Köln, ist eine Unternehmensberatung für betriebliche Altersversorgung, Gesellschaft zur Einrichtung und Verwaltung von betrieblichen Versorgungswerken, insbesondere von Unterstützungskassen, und erstellt versicherungsmathematische Gutachten zur betragsmäßigen Ermittlung der Rückstellungen für die Unternehmensbilanz.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Überblick
Gutachten
versicherungsmathematische Gutachten
nach § 6a EStG, HGB und internationalen Rechnungslegungsstandards für die Unternehmensbilanz
Beratung
Beratung zu Fragen der Einrichtung, Neuordnung, Durchführung und Bewertung der betrieblichen Altersversorgung
Verwaltung
Einrichtung, Verwaltung und Restrukturierung von betrieblichen Versorgungswerken und Unterstützungskassen
Das Thema der betrieblichen Altersversorgung wird in der Praxis dominiert von Versicherungsgesellschaften und ihren Vertretern. Der ganzheitliche Beratungsansatz der OPTICURA Pensionsmanagement GmbH hat das Ziel, Versicherungen zur Absicherung von biometrischen Risiken wie Tod oder Invalidität in Versorgungswerke der Unternehmen zu integrieren, wenn dies erforderlich ist. Die Finanzierung der zugesagten Altersleistungen hingegen sollen unter Berücksichtigung unternehmenspolitischer Ziele und des kurz‑, mittel- und langfristigen Liquiditätsbedarfs des Unternehmens erfolgen. Dies führt regelmäßig zu einer Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Umsetzung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Beratungsunternehmen, wobei der zeitliche Aufwand nach der Einrichtungsphase eines betrieblichen Versorgungswerkes sich in einem für den Arbeitgeber vertretbaren Rahmen bewegt.
In der Verwaltung setzen wir auf professionelle und bewährte Softwarekonzepte. Wann immer es erforderlich ist, werden diese ergänzt durch eigenst entwickelte Module. Ob wir die Besten auf unserem Gebiet sind, müssen unsere Mandanten entscheiden, aber wir arbeiten stetig daran, besser zu werden.
Pensionskassenzusagen
Pensionskassenzusagen
- 30.09.2024: Meldefrist, Beitragsbemessungsgrundlage
Für die Meldung der Beitragsbemessungsgrundlage benötigen zusagende Unternehmen ein sogenanntes Kurztestat. Dieses erhalten Sie von dem Versorgungsträger (Pensionskasse). Alternativ kann die Erstellung bei einem externen Dienstleister beauftragt werden.
Sie können uns einen Auftrag zur Übernahme der Meldepflicht des Arbeitgebers nach § 11 BetrAVG erteilen. In diesem Fall übernehmen wir für Sie die jährlichen Meldungen, holen Kurztestate ein und übernehmen die Kommunikation mit dem PSV aG. Der Auftrag kann auch bei Direktzusagen und im Durchführungsweg Unterstützungskasse erteilt werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 02236 30 900 10 zur Verfügung.
Datenschutz
CuraSecure
ab 2022 OPTICURA Portalbereich
Mit unserer in Deutschland basierten Datencloud ermöglichen wir den zentralen, datenschutzrechtlich konformen, Datenaustausch zwischen unseren Mandanten, Partnern und Mitarbeitern.
Ab dem 1. Quartal 2022 haben wir die Möglichkeit zum Datenaustausch und der auftragsbezogenen Kommunikation erweitert. Neukunden und Kunden mit Folgeaufträgen erhalten automatisch Zugang zum neuen Portalbereich der OPTICURA. Über diesen können Web- oder App-basiert Dateien bereitgestellt werden. Aufträge können innerhalb des Portals besprochen werden.
Im Zuge dessen haben wir uns entschieden, künftig mit Softwaresystemen des bewährten Anbieters Wolters Kluwer ADDISON zu arbeiten.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken bitten wir unsere Kunden keine personenbezogenen Daten per Fax zu übermitteln.