OPTICURA Pensionsmanagement GmbH
Die OPTICURA Pensionsmanagement GmbH, Köln, ist eine Unternehmensberatung für betriebliche Altersversorgung, Gesellschaft zur Einrichtung und Verwaltung von betrieblichen Versorgungswerken, insbesondere von Unterstützungskassen, und erstellt versicherungsmathematische Gutachten zur betragsmäßigen Ermittlung der Rückstellungen für die Unternehmensbilanz.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Überblick
Gutachten
versicherungsmathematische Gutachten
nach § 6a EStG, HGB und internationalen Rechnungslegungsstandards für die Unternehmensbilanz
Beratung
Beratung zu Fragen der Einrichtung, Neuordnung, Durchführung und Bewertung der betrieblichen Altersversorgung
Verwaltung
Einrichtung, Verwaltung und Restrukturierung von betrieblichen Versorgungswerken und Unterstützungskassen
Das Thema der betrieblichen Altersversorgung wird in der Praxis dominiert von Versicherungsgesellschaften und ihren Vertretern. Der ganzheitliche Beratungsansatz der OPTICURA Pensionsmanagement GmbH hat das Ziel, Versicherungen zur Absicherung von biometrischen Risiken wie Tod oder Invalidität in Versorgungswerke der Unternehmen zu integrieren, wenn dies erforderlich ist. Die Finanzierung der zugesagten Altersleistungen hingegen sollen unter Berücksichtigung unternehmenspolitischer Ziele und des kurz‑, mittel- und langfristigen Liquiditätsbedarfs des Unternehmens erfolgen. Dies führt regelmäßig zu einer Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Umsetzung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Beratungsunternehmen, wobei der zeitliche Aufwand nach der Einrichtungsphase eines betrieblichen Versorgungswerkes sich in einem für den Arbeitgeber vertretbaren Rahmen bewegt.
In der Verwaltung setzen wir auf professionelle und bewährte Softwarekonzepte. Wann immer es erforderlich ist, werden diese ergänzt durch eigenst entwickelte Module. Ob wir die Besten auf unserem Gebiet sind, müssen unsere Mandanten entscheiden, aber wir arbeiten stetig daran, besser zu werden.
Pensionskassenzusagen
Pensionskassenzusagen
- 30.09.2022: Meldefrist, Beitragsbemessungsgrundlage
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten eine Zusage im Durchführungsweg Pensionskasse erteilt haben, sollten prüfen, ob sie bereits Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein aG, Köln, (PSVaG) sind. Arbeitgeber, die noch nicht Mitglied im PSV aG sind und deren Pensionskassenzusagen zum 01.01.2021 insolvenzsicherungspflichtig wurden, mussten diese innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Beitragspflicht – also bis zum 31.03.2021 – dem PSV aG anzeigen. Dies geschieht über eine Erstmeldung online auf der Homepage des PSV aG oder postalisch.
Bis zum 30.09.2022 musste die Beitragsbemessungsgrundlage zur Insolvenzsicherung für das abgelaufene Kalenderjahr, in dem das Geschäftsjahr endete, gemeldet werden. Die Meldung ist jährlich vorzunehmen. Ist der Arbeitgeber bereits Mitglied des PSV aG, so waren die aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen bereits ab dem Jahr 2021 in die Meldung der Beitragsbemessungsgrundlage einzubeziehen.
Für die Meldung der Beitragsbemessungsgrundlage benötigen zusagende Unternehmen ein sogenanntes Kurztestat. Dieses erhalten Sie von dem Versorgungsträger (Pensionskasse). Alternativ kann die Erstellung bei einem externen Dienstleister beauftragt werden.
Sie können uns einen Auftrag zur Übernahme der Meldepflicht des Arbeitgebers nach § 11 BetrAVG erteilen. In diesem Fall übernehmen wir für Sie die jährlichen Meldungen, holen Kurztestate ein und übernehmen die Kommunikation mit dem PSV aG. Der Auftrag kann auch bei Direktzusagen und im Durchführungsweg Unterstützungskasse erteilt werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 02236 30 900 10 zur Verfügung.
Datenschutz
CuraSecure
Mit unserer in Deutschland basierten Datencloud ermöglichen wir den zentralen, datenschutzrechtlich konformen, Datenaustausch zwischen unseren Mandanten, Partnern und Mitarbeitern.
Zusätzlich zur Speicherung der Daten in der Cloud können einzelne Dateien über Freigaben in E‑Mails versandt werden, die vom Empfänger verschlüsselt abgerufen werden können. Ein zusätzliches Schutzmerkmal ist die Möglichkeit der Versendung eines Passworts per SMS an den berechtigten Empfänger. Mandanten und Partner, die an uns Daten sicher übersenden möchten, erhalten auf Anfrage per E‑Mail eine Freigabe zum verschlüsselten Upload.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken sollen keine personenbezogenen Daten per Fax übermittelt werden.