Im vor­lie­gen­den Fall muss­te sich das Bundesarbeitsgericht mit grund­le­gen­den Problematiken im Rahmen der Durchführung der betrieb­li­chen Altersversorgung über eine Pensionskasse beschäf­ti­gen. Die Auswirkungen des Urteils dürf­ten auch ande­re Durchführungswege, ins­be­son­de­re die Direktversicherung, betref­fen. Zu dem Urteil gibt es meh­re­re Parallelentscheidungen.

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