Im vorliegenden Fall musste sich das Bundesarbeitsgericht mit grundlegenden Problematiken im Rahmen der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse beschäftigen. Die Auswirkungen des Urteils dürften auch andere Durchführungswege, insbesondere die Direktversicherung, betreffen. Zu dem Urteil gibt es mehrere Parallelentscheidungen.