Der Beitragssatz zur gesetz­li­chen Insolvenzsicherung durch den PSV aG, Köln, wur­de für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille fest­ge­setzt. Für das Jahr 2022 wird vom PSV aG aktu­ell ein Beitragssatz pro­gnos­ti­ziert, der unter dem lang­jäh­ri­gen Mittel von 2,7 Promille liegt. Im Jahr 2022 soll kein Vorschuss erho­ben wer­den. Die Festsetzung des Beitrags für 2022 soll Anfang November erfolgen.

Für die Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen ist ab 2022 ein zusätz­li­cher Beitragssatz in Höhe von 1,5 Promille bis ein­schließ­lich 2025 zu zah­len. Dieser soll der Aufstockung eines Ausgleichsfonds dienen.

wei­ter­füh­ren­de Links: Mitglieder-Info des PSV aG

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