Vereine, die den Zweck einer Unterstützungskasse nach § 1b Abs. 4 BetrAVG haben, müssen jährlich und elektronisch eine Körperschaftsteuererklärung abgeben.
Problemstellung:
Nach § 3 Nr. 3 KStDV müssen rechtsfähige Unterstützungskassen, die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren, die Leistungsgrenzen des § 2 KStDV einhalten, um, nach Erfüllung weiterer Voraussetzungen, nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG die Steuerfreiheit zu erlangen.
Die Einhaltung dieser Grenzen wird im Formular „Anlage Kassen“ in den Zeilen 19 bis einschliesslich 41 geprüft. Soweit jedoch im Körperschaftsteuerformular 1 in Zeile 10 die Nr. 3 erfasst wird, ist eine Angabe von Werten in den Zeilen 19 bis 41 nicht zulässig.
Ohne die Angaben, insbesondere unter der Zeile 41 der „Anlage Kassen“ kann jedoch nicht erklärt werden, ob der Verein die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG i.V.m. § 1 Nr. 3 KStDV erfüllt, um, bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen des § 5 KStG die Steuerfreiheit im Veranlagungsjahr zu erlangen.
Auf Anfrage der OPTICURA Pensionsmanagement GmbH vom 11.06.2021 teilte das Bundesministerium für Finanzen am 18.06.2021 mit, dass es sich bei dem beschriebenen Fehlerhinweis um einen Fehler in der Elster-Programmierung handelt. Die falsch hinterlegte Regel wurde aufgrund der Anfrage gelöscht. Mit der Auslieferung der nächsten ELSTER-Releases von ERiC (24.06.2021) sowie Mein ELSTER (21.07.2021) wird es wieder zulässig sein, entsprechende Fälle mit ELSTER zu übermitteln. Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass Softwarehersteller nicht verpflichtet seien, die jeweils aktuellste Version in ihre Programmierung zu übernehmen.
Lösungsmöglichkeit:
Soweit der oben beschriebene Fehler auftritt, wird empfohlen, mittels der Zeile 13 im Körperschaftsteuerformular 1 ergänzende Angaben im Anhang der Erklärung abzugeben. Erklären sie hier, ob der Verein die Höchstgrenzen des § 2 KStDV im Veranlagungsjahr eingehalten hat. Zusätzlich wird vom Bundesministerium für Finanzen empfohlen, ggf. ergänzende Belege oder andere Dokumente elektronisch nachzureichen: (Belegnachreichung zur Steuererklärung über ELSTER https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung).
Auf den Seiten der Finanzämter wird die elektronische Einreichung von Dokumenten per Web-Formular ebenfalls angeboten.
Anfrage der OPTICURA Pensionsmanagement vom 11.06.2021: