Vereine, die den Zweck einer Unterstützungskasse nach § 1b Abs. 4 BetrAVG haben, müs­sen jähr­lich und elek­tro­nisch eine Körperschaftsteuererklärung abge­ben. 

Problemstellung:

Nach § 3 Nr. 3 KStDV müs­sen rechts­fä­hi­ge Unterstützungskassen, die den Leistungsempfängern kei­nen Rechtsanspruch gewäh­ren, die Leistungsgrenzen des § 2 KStDV ein­hal­ten, um, nach Erfüllung wei­te­rer Voraussetzungen, nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG die Steuerfreiheit zu erlan­gen. 

Die Einhaltung die­ser Grenzen wird im Formular „Anlage Kassen“ in den Zeilen 19 bis ein­schliess­lich 41 geprüft. Soweit jedoch im Körperschaftsteuerformular 1 in Zeile 10 die Nr. 3 erfasst wird, ist eine Angabe von Werten in den Zeilen 19 bis 41 nicht zuläs­sig. 

Ohne die Angaben, ins­be­son­de­re unter der Zeile 41 der „Anlage Kassen“ kann jedoch nicht erklärt wer­den, ob der Verein die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG i.V.m. § 1 Nr. 3 KStDV erfüllt, um, bei Erfüllung der wei­te­ren Voraussetzungen des § 5 KStG die Steuerfreiheit im Veranlagungsjahr zu erlangen.

Auf Anfrage der OPTICURA Pensionsmanagement GmbH vom 11.06.2021 teil­te das Bundesministerium für Finanzen am 18.06.2021 mit, dass es sich bei dem beschrie­be­nen Fehlerhinweis um einen Fehler in der Elster-Programmierung han­delt. Die falsch hin­ter­leg­te Regel wur­de auf­grund der Anfrage gelöscht. Mit der Auslieferung der nächs­ten ELSTER-Releases von ERiC (24.06.2021) sowie Mein ELSTER (21.07.2021) wird es wie­der zuläs­sig sein, ent­spre­chen­de Fälle mit ELSTER zu über­mit­teln. Das Bundesministerium für Finanzen weist dar­auf hin, dass Softwarehersteller nicht ver­pflich­tet sei­en, die jeweils aktu­ells­te Version in ihre Programmierung zu übernehmen.

Lösungsmöglichkeit: 

Soweit der oben beschrie­be­ne Fehler auf­tritt, wird emp­foh­len, mit­tels der Zeile 13 im Körperschaftsteuerformular 1 ergän­zen­de Angaben im Anhang der Erklärung abzu­ge­ben. Erklären sie hier, ob der Verein die Höchstgrenzen des § 2 KStDV im Veranlagungsjahr ein­ge­hal­ten hat. Zusätzlich wird vom Bundesministerium für Finanzen emp­foh­len, ggf. ergän­zen­de Belege oder ande­re Dokumente elek­tro­nisch nach­zu­rei­chen: (Belegnachreichung zur Steuererklärung über ELSTER https://​www​.els​ter​.de/​e​p​o​r​t​a​l​/​f​o​r​m​u​l​a​r​e​-​l​e​i​s​t​u​n​g​e​n​/​a​l​l​e​f​o​r​m​u​l​a​r​e​/​b​e​l​e​g​n​a​c​h​r​e​i​c​h​ung).

Auf den Seiten der Finanzämter wird die elek­tro­ni­sche Einreichung von Dokumenten per Web-Formular eben­falls angeboten.

Anfrage der OPTICURA Pensionsmanagement vom 11.06.2021:

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