Beitragssätze zur Insolvenzsicherung 2021 und 2022

Der Beitragssatz zur gesetz­li­chen Insolvenzsicherung durch den PSV aG, Köln, wur­de für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille fest­ge­setzt. Für das Jahr 2022 wird vom PSV aG aktu­ell ein Beitragssatz pro­gnos­ti­ziert, der unter dem lang­jäh­ri­gen Mittel von 2,7 Promille...

Betriebsrentengesetz – Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a im sachlichen Geltungsbereich des § 1a BetrAVG

Der hier ver­öf­fent­lich­te Schriftsatz befasst sich mit der Frage, ob der in § 1a Abs. 1a BetrAVG gesetz­lich nor­mier­te Arbeitgeberzuschuss ab dem 01.01.2022 für alle Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung gilt, die über die Versorgungsträger Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung finan­ziert wer­den. Aus der Untersuchung erge­ben sich wei­te­re prak­ti­sche Erwägungen.

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