Betriebsrentengesetz – Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a im sachlichen Geltungsbereich des § 1a BetrAVG
Der hier veröffentlichte Schriftsatz befasst sich mit der Frage, ob der in § 1a Abs. 1a BetrAVG gesetzlich normierte Arbeitgeberzuschuss ab dem 01.01.2022 für alle Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung gilt, die über die Versorgungsträger Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung finanziert werden. Aus der Untersuchung ergeben sich weitere praktische Erwägungen.
BMF-Anfrage zu Körperschaftsteuererklärung 2020, Anlage Kassen
BMF Anfrage zu Fehler bei der Bearbeitung der elektronischen Körperschaftsteuererklärung 2020, Anlage Kassen
Eingeschränkter Faxempfang ab 01.06.2021
Änderungen aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken beim Versenden und Empfangen von Faxen
Transparenzregister, Gebührenbescheide 2021
Kurzinformation zu den Gebührenbescheiden 2021 für die Führung von Unterstützungskassen in der Rechtsform des eingetragenen Vereins im Transparenzregister
Caritas und Kölner Pensionskasse – Betrieb eingestellt
BaFin widerruft für die Caritas und die Kölner Pensionskasse die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts mit Wirkung ab dem 01.01.2021