Statt einer zukunftsweisenden Rentenreform der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung am 12. August 2020 nun zumindest die Einführung einer Grundrente ab dem 01. Januar 2021 beschlossen. Nach Angaben des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales soll der Grundrentenzuschlag zur Rente durchschnittlich 75 EUR im Monat betragen, von dem ca. 1,3 Millionen Menschen profitieren sollen. Ein Anspruch ist jedoch nur möglich, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten bei der Deutschen Rentenversicherung und ein Mindestwert an Entgeltpunkten verbucht sind. Positiv ist, dass die Grundrente nicht extra beantragt werden muss. Der Anspruch wird bei Rentenbeginn automatisch geprüft. Soweit ein Anspruch besteht, wird die Grundrente ebenfalls autmoatisch ausbezahlt. Dies gilt für alle Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Gesetz tritt zwar zum 01. Januar 2021 in Kraft, jedoch kann erst ab der zweiten Jahreshälfte 2021 mit der Auszahlung bei Neurenten gerechnet werden. Wer vor dem 01. Juli 2021 bereits eine Rente bezogen hat, dessen Ansprüche werden gesondert geprüft werden. Dabei werden die ältesten Jahrgänge zuerst berücksichtigt. Allerdings erfolgt eine Nachzahlung für alle Beträge, auf die der Rentenempfänger einen Anspruch ab dem 01. Januar 2021 hat.
Die Deutsche Rentenversicherung begründet die Verzögerung mit einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung. Auch im Jahr 2021 scheint die Digitalisierung längst nicht soweit, dass das Prüfungs- und Bewilligungsverfahren zeitnah und völlig automatisiert erfolgen kann.
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